Arbeitsrecht für Betriebsräte

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Rechtsanwältinnen Fachanwältin Arbeitsrecht
 in Bürogemeinschaft   

Arbeitsrecht für Betriebsräte


Gerne beraten und vertreten wir Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in sämtlichen Angelegenheiten rund um die Betriebsratstätigkeit

Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die folgenden Bereiche:  
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten (ggf. einstweilige Verfügung)
  • Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten 
  • Betriebsvereinbarungen 
  • Geltendmachung von Beteilgugnsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
  • Zustimmungsersetzungsverfahren
  • Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
  • Anfechtung von Einigungsstellensprüchen 
  • Anfechtung von Betriebsratswahlen
  • Fortbildungskosten 
     Kontakt 

     Vogel und Vogel Rechtsanwältinnen 
     Fachanwältin Arbeitsrecht 
 
     Tel. 0571 8293477
     Fax: 0571 52141
     info@rechtsanwaelte-vogel.de
Wir beraten Betriebsräte außergerichtlich und vertreten diese, soweit dies erforderlich ist, in der Einigungsstelle, sowie in gerichtlichen Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
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