Wir beraten und vertretenArbeitnehmer und
Angestellte sämtlicher Berufsgruppen, Angestellte im
öffentlichen Dienst,
leitende Angestellte, und
freie Mitarbeiter gerne in sämtlichen Fragestellungen
rund um die Arbeit.
Ihre Vorteile
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Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die folgenden Angelegenheiten, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
Kündigungen
(Eigenkündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber)
Unsere Leistungen umfassen alle auf Ihren speziellen Fall
abgestimmten und erforderlichen Maßnahmen, beginnend bei der persönlichenBeratung, über die außergerichtliche Interessenvertretung
bis zur bundesweiten
Vertretung
vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten
und dem Bundesarbeitsgericht.