Arbeitsrecht für Betriebsräte
Gerne beraten und vertreten wir
Betriebsräte und
Betriebsratsmitglieder in sämtlichen Angelegenheiten
rund um die
Betriebsratstätigkeit
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die folgenden Bereiche:
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten (ggf. einstweilige Verfügung)
- Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten
- Betriebsvereinbarungen
- Geltendmachung von Beteilgugnsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
- Zustimmungsersetzungsverfahren
- Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
- Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
- Anfechtung von Betriebsratswahlen
- Fortbildungskosten
Kontakt
Vogel und Vogel Rechtsanwältinnen
Fachanwältin Arbeitsrecht
Tel. 0571 8293477
Fax: 0571 52141
info@rechtsanwaelte-vogel.de
Wir beraten Betriebsräte außergerichtlich
und vertreten diese, soweit dies erforderlich ist, in der Einigungsstelle, sowie in gerichtlichen Beschlussverfahren
vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten
und dem Bundesarbeitsgericht.